Hinweis: Der nachfolgende Satzungstext beinhaltet die, zur Gründung des Vereines, am 17.09.2005 errichtete Satzung. Zuletzt wurde die Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2019 geändert.
§ 1 Name/Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
a) Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens bzw. Internatskindergartens in den Räumen bzw. auf dem Grundstück des Heimes.
b) Errichtung und Unterhaltung eines Kinderklubs in den Räumen bzw. auf dem Grundstück des Heimes. Er dient unter anderem zur täglichen Nahrungsaufnahme, Hausaufgabenhilfe, Betreuung sowie Freizeitgestaltung für bedürftige Kinder.
c) Entwicklung und Durchführung von Hilfsprojekten für Strassen- und Waisenkinder, sozialschwache, behinderte und kranke Kinder.
d) Entwicklung und Durchführung von Hilfsprojekten für Kinder und Jugendliche, die unter Alkohol- und Drogenproblemen leiden, mit Aids infiziert oder bereits daran erkrankt sind.
e) Organisation und Durchführung von Sommercamps für Kinder sowie Jugendbegegnungstreffen.
f) Unterstützung von bedürftigen Menschen, insbesondere durch das Vermitteln und Fördern christlicher Anschauungen und Werte.
g) Soforthilfe in Katastrophengebieten Rumäniens durch finanzielle Unterstützung und durch Organisation und Durchführung von Hilfstransporten sowie Verteilung von Hilfsgütern.
h) Finanzielle Unterstützung anderer schon bestehender Hilfsprojekte, die den Richtlinien dieser Satzung entsprechen. Durch finanzielle Hilfe, sowie Lieferung von Materialien, technischen Anlagen und Waren, die als Hilfe zur Selbsthilfe dienen.
i) Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kurz-, Langzeit- und Dauereinsätzen durch Vereinsmitglieder bzw. soweit erforderlich qualifizierter Fachkräfte im Heim bzw. in den Notgebieten Rumäniens.
j) Aufbau eigener Entwicklungsprojekte für hilfsbedürftige Menschen (Rehabilitationseinrichtungen).
k) Finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen christlichen Organisationen in Rumänien.
§ 3 Mildtätigkeitsrechtlicher Status
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 6 Der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und der Jahresbilanz des Vorstandes über die Vereinstätigkeit, das Spendenaufkommen und die Verwendung der Mittel für das zurückliegende Geschäftsjahr sowie die Entlastung des Vorstandes.
b) Wahl des Vorstandes.
c) Beschlussfassung über Satzungsänderungen bzw. Satzungsergänzungen.
d) Die Wahl des Revisors (Kassenprüfers).
e) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Kassenprüfer/Revisoren
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Vereinssitz Chemnitz. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Chemnitz.
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